Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Können wir mit unserem Pflegekind in ein sicheres Land umziehen, oder muss das Jugendamt das erlauben?

Antwort:

Wenn der dauerhafte Lebensmittelpunkt (ohne Not) verändert werden soll, muss der Sorgerechtsinhaber zustimmen. Außerdem muss der Umzug mit dem Jugendamt rechtzeitig abgestimmt werden. Dabei sind viele Fragen (Zuständigkeit, Gewährleistung Umgang, Auswirkungen der Veränderungen auf das Kind, Fortsetzung laufender Hilfen, Beschulung) zu klären. Zieht man einfach so, ohne Absprache um, kann es Ärger, Unruhe, Irritationen und Verzögerungen geben. Manchmal scheitert ein Umzug allein deshalb.

Bei einem dauerhaften Umzug in ein anderes Land müssen zudem die örtlichen Behörden beteiligt werden. Teilweise wird die formale Durchführung eines „Konsulationsverfahrens“ verlangt, welches eigentlich nur für die Unterbringung in einer ausländischen Pflegefamilie gedacht ist. Das sollte man vermeiden. Will/muss man vorrübergehend aus einer Not heraus, beispielsweise weil im eigenen Land (Ukraine) ein Krieg ausbricht, „umziehen“, wird dadurch nicht der Lebensmittelpunkt dauerhaft verändert. Die Flucht ist eine Gefahrenabwehr- und damit Notmaßnahme. Das dürfen Sie ohne Zustimmung der Sorgerechtsinhaber oder des Jugendamtes und auch ohne vorherige Absprache selbst entscheiden und tun. Dazu sind Sie bei einer Bedrohung der Kinder sogar verpflichtet.

Juristisch streiten könnte man sich bei der Frage eines Umzugs „vorsichtshalber“ oder einer längeren Urlaubsreise , weil man beispielsweise Angst vor dem Ausbruch eines Krieges hat, streiten. Ist dieses nun ein Umzug „ohne Not“ oder schon eine Gefahrenabwehr- und Notmaßnahme? Je realistischer die Gefahr ist, desto mehr Verständnis werden die Beteiligten für einen Umzug haben. Entscheidend ist, dass man nicht den Lebensmittelpunkt dauerhaft verändern, sondern nur (zunächst) vorübergehend an einen sicheren Ort umziehen will. Bei einem vorübergehendem Umzug sind die Hürden im Sorgerecht und beim Jugendamt sehr viel niedriger, als bei einem dauerhaften Umzug. Will man dann später doch dauerhaft am neuen Wohnort bleiben, diskutiert und streitet man aus einer ganz anderen Position heraus. Die Jugendämter agieren hier sehr unterschiedlich. Hier sollte man, wenn noch Zeit ist, unbedingt rechtzeitig und umfassend beraten lassen.

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