Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Wir haben 2 Pflegekinder. Können wir in unsere leerstehende Einliegerwohnung Menschen aus der Ukraine aufnehmen. Oder müssen wir dazu das Jugendamt um Erlaubnis bitten?

Antwort:

Im Verhältnis zum Jugendamt besteht ein besondere Vertrauensverhältnis. Alle neuen Umstände, die für das Pflegekind wichtig sind, müssen offen gelegt, besprochen und diskutiert werden. Es geht nicht darum, eine Erlaubnis einzuholen. Das Jugendamt ist aber verantwortlich für das Kind und muss die Möglichkeit haben, gewichtige Veränderungen zu bewerten. Ein Umzug, ein neuer Kindergarten, eine seelische Krise, die Krankheit eines Pflegeelternteils oder ein neuer Babysitter (Führungszeugnis erforderlich) sind Dinge, die mit dem Jugendamt rechtzeitig abgestimmt werden müssen. Ob die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge ein solcher Umstand sind, hängt vom Einzelfall ab. Ziehen sie direkt mit in Ihre Wohnung auf jeden Fall, beziehen sie eine separate, eigene Wohnung wohl eher nicht. Wollen Sie etwas mit ihrer Familie und den Gästen aus der Ukraine unternehmen, wird das Thema Krieg, Flucht, Vertreibung zum Thema. Auch für die Pflegekinder. Das sollte vielleicht schon mit dem Jugendamt „abgestimmt“ werden. Wobei davon auszugehen ist, dass die Mitarbeiter/innen in den Jugendämtern ihr Engagement für die armen ukrainischen Familien unterstützen werden.

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