Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Kinder- und Jugendhilferecht hat sich (stark) verändert!

Für die Entwicklung eines jeden Kindes, vor allem eines Pflegekindes, ist ein stabiles und kontinuierliches Erziehungsumfeld von zentraler Bedeutung. Diesem Interesse will das neue SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht Rechnung tragen. Daher hat das Gesetz zukünftig die Perspektivklärung und die Aufenthaltssicherung und die sorgerechtliche Stellung der Pflegeeltern im Blick. So muss zukünftig bei der Aufstellung und der Überprüfung des Hilfeplans bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie die Perspektive geklärt werden, ob durch Hilfe und Unterstützung der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums eine Rückführung in die Ausgangsfamilie erfolgen kann oder eine andere, dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive, etwa in Form eines dauerhaften Verbleibs in der Pflegefamilie erarbeitet werden muss.

Damit diese Perspektivplanung gelingt, müssen die Herkunftseltern stärker als bisher in den Hilfeplanprozess eingebunden werden. Die Jugendämter „sollen“ ihnen nicht nur Beratung und Unterstützung gewähren, damit sich die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie verbessern und wenn dies nicht gelingt, mit ihnen eine andere und dauerhafte Lebensperspektive für das Kind erarbeiten. Vielmehr haben die leiblichen Eltern, auch wenn sie nicht sorgeberechtigt sind, einen dahingehenden Unterstützungs- und Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt. Auch die Pflegeeltern müssen – wie bisher – beraten und unterstützt werden und es muss zur Sicherung der Rechte des Kindes und zum Schutz vor Gewalt für die Dauer des Pflegeverhältnisses ein Konzept entwickelt und angewendet werden. Der Hilfeplanprozess muss transparent und offen gestaltet werden. Dabei müssen nicht nur die Fachkräfte, sondern auch die Herkunfts- und Pflegeeltern zusammenarbeiten und dabei vom Jugendamt unterstützt werden. Ziel ist es, eine einvernehmliche Perspektivklärung (Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder (gleichberechtigt) Dauerverbleib in der Pflegefamilie) zu finden.

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