Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Es ging mal wieder um die Frage, ob das Pflegekind bei den Pflegeeltern bleiben darf oder in den Haushalt der leiblichen Eltern wechseln soll. Der kleine Junge lebte seit seiner Geburt vor 3,5 Jahren in der Pflegefamilie, war dort glücklich, zufrieden und sicher. Die Verfahrensbeiständin plädierte vehement für einen Wechsel: „Im Gegensatz zu den Pflegeeltern bestehe zwischen Kind und leiblichen Eltern eine menschliche Beziehung.” Sie meinte damit wohl die “Blutsverwandtschaft”. Die sei also “menschlich”, die soziale Elternschaft dagegen “unmenschlich?”

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