Das Amtsgericht hatte den Verbleibensantrag zurückgewiesen. Dabei stellte es fest, dass das Jugendamt offenbar den Pflegeeltern vor vier Jahren, kurz nach der Geburt das Kind mit den Worten übergeben habe: „Wir wünschen Ihnen und Ihrem neuen Familienmitglied alles Gute.” Das habe „tragischerweise” dazu geführt, dass die Pflegeeltern gedacht haben, es sei jetzt ihr Kind. Dadurch seien Bindungen entstanden und durch den Wechsel zurück zu den leiblichen Eltern käme es nun zu „Irritationen” beim Kind.
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wie kann eine PM anehmen ein PK sei nun ihr Kind ? Egal was gesagt wurde seitens des JA ! wenn ich ein Kind geboren habe ,oder adoptiert – dann ist es meins! aber der Begriff PK sagt es doch schon ….
Bitte teilen Sie das doch den Säuglingen mit, damit sie ihr Bindungsverhalten an den rechtlichen Rahmen anpassen können. Ach so und bitte die Gesetzgebung dazu beachten. Ist die Perspektivklärung abgeschlossen, hat das Kind ein Recht auf eine soziale Familie, die im übrigen auch durch Paragraph 6 GG geschützt sein sollte.
Wenn die Pflegeeltern den Kurs absolviert haben dann wissen sie, dass die Kinder nicht sicher da bleiben.
Und sollen die Kinder dann auch so behandelt werden, wie ein Gast oder als falsche Kinder weil sie ja nicht bei ihren richtigen Eltern leben? Hätten Sie so aufwachsen wollen?