Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Unser Antrag, uns die Vormundschaft zu übertragen, wurde abgelehnt. Können wir dagegen Beschwerde einlegen?

Antwort:

Nein. Als Pflegeeltern ist man gegen die Ablehnung der Vormundschaftsübertragung nicht beschwerdebefugt. Man kann aber, wenn die Entscheidung durch den Rechtspfleger getroffen wurde, Erinnerung einlegen. Dann muss der Familienrichter nochmal selbst alles prüfen und entscheiden. Darum ist es wichtig, dass der Antrag auf Übertragung der Vormundschaft unbedingt dem Rechtspfleger vorgelegt wird und nicht gleich dem Richter. Was möglich ist und bei manchen Amtsgerichten nicht so genau unterschieden wird.

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