Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Kind lebte seit 16 Jahren in der Pflegefamilie. Die leiblichen Eltern haben sich von Anfang an nicht gemeldet. Das Kind trug den Namen der Pflegefamilie, seine Pflegeeltern hatten seit Jahren die Vormundschaft. Jetzt hatten die Pflegeeltern die Adoption beantragt. Das Jugendamt war grundsätzlich dafür, stellte aber Bedingungen. Die leiblichen Eltern seien befragt worden. Beide seien gegen die Adoption. Es sei immer noch ihr Kind. Das man ihnen damals gegen ihren Willen weggenommen. Man sei damals in einer Krise gewesen. Als man sich dann wieder selbst um das Kind habe kümmern können, habe das Jugendamt die Herausgabe verweigert. Von Anfang an sei das Jugendamt gegen sie gewesen. Jetzt wolle man wieder Kontakt zum Kind. Es sei wichtig, so das Jugendamt im Adoptionsverfahren, dass das Kind sich mit seinen leiblichen Eltern auseinandersetze. Diese müssen die Möglichkeit haben, sich dem Kind zu erklären. Das gehöre zur Identitätsentwicklung des Kindes dazu. Einwand der Pflegeeltern: Im Mittelpunkt stehe doch hier, dass das Kind seit 16 Jahren in der Pflegefamilie lebe. Da stehe doch die Adoption mit der Folge der Begründung rechtlicher Verwandtschaft, des Entstehens von Unterhaltspflichten und der Beteiligung an der Erbfolge im Vordergrund. Sich jetzt mit den leiblichen Eltern in einem persönlichen Gespräch auseinanderzusetzen sei nicht nötig. Das Kind setze sich mit seiner Biografie und seiner Herkunft auf andere Art und Weise auseinander. Es habe dem Adoptionsantrag bei voller Kenntnis der Folgen zugestimmt und weiß um seine Herkunft. Ein persönliches Gespräch, noch dazu ein Gespräch für die leiblichen Eltern, in dem diese vom Kind die „Absolution“ dafür wollen, dass sie für alles nicht können, sei doch jetzt überhaupt nicht angezeigt. Das Jugendamt blieb dabei: Es sei toll für das Kind, dass sich die leiblichen Eltern jetzt mit ihm auseinandersetzen wollen. Viel tragischer sei es für Kinder, wenn sich die leiblichen Eltern nie melden und das Kind nie die Möglichkeit habe, sich von denen erklären zu lassen, was in ihrem Leben alles schief gelaufen sei. Eine Adoption habe Zeit. Der Richter war unschlüssig. „Ich weiß nicht, ich weiß nicht“. Also entschieden die Pflegeeltern: Wir nehmen den Antrag zurück. Kurz bevor der Junge 18 wird kommen wir wieder, dann können wir uns die Zustimmung der leiblichen Eltern sparen.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema!

hier weiterlesen auf der „Westerholt + Partner“ Website >>