Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die leibliche Mutter und Großmutter waren sich einig: Das Kind muss zurück. Es lebte schon viel zu lange (drei Jahre) in der Pflegefamilie. Damals habe man das Kind „freigegeben”. Die Mutter, beschäftigt in einer Werkstatt im Rahmen der Eingliederungshilfe und unter Betreuung, war überfordert. Jetzt sei aber wieder alles gut. Sie, die Großmutter, habe sich von ihrem Partner getrennt, ihre Tochter sei wieder bei ihr eingezogen, sie könne sich jetzt um das Kind kümmern.  Zur Vorbereitung wolle man Umgang. Jede Woche, vier Stunden und in einem Monat jedes 2. Wochenende mit Übernachtung. Der Richter sagte dazu erstmal nichts. „Da muss ich auf jeden Fall ein Gutachten einholen. Ohne ein Gutachten passiert hier gar nichts”.

Damit war die leibliche Mutter, beziehungsweise die Großmutter, die federführend vortrug einverstanden. „Und was ist mit Umgang? Schließlich kennt das Kind seine echte Mutter gar nicht. Es muss eine Bindung aufgebaut werden”. Das Jugendamt rettet die Situation. Durch viele, viele Umgänge, die mit der harten Hand umgesetzt werden, erreiche man gar nichts. Nur wenn leibliche Mutter und Kind es schaffen, langsam und verlässlich eine Beziehung zu entwickeln, kann das dauerhaft was werden mit dem Umgang. Da muss aber zwingend auch die Pflegemutter mitspielen. Wenn die (soziale) Mutter dem Kind nicht signalisiert, dass sie es gut findet, die fremde Frau kennenzulernen, wird das Kind sich nicht öffnen. Man solle zunächst ganz vorsichtig mit Briefen und kurzen Kennenlernkontakten beginnen. Dabei darf die leibliche Mutter das Kind aber auf gar keinen Fall verunsichern und sagen, es lebe bald bei ihr oder ähnliches. Dann würde man die Umgänge sofort stoppen. „Und was ist mit mir” rief die Großmutter. Jetzt rettet der Richter die Situation. „Sie bekommen gar keinen Umgang. Erst wenn das mit ihrer Tochter was wird, sind Sie vielleicht an der Reihe”. Ende der Verhandlung.

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