Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Unser Pflegekind lebt in einer Einrichtung. Die sorgeberechtigte Mutter hat einem begleiteten Umgang zugestimmt. Das Jugendamt weigert sich aber. Was können wir tun?

Antwort:

Sie können leider gar nichts tun. Einen familienrechtlichen Herausgabeanspruch haben Sie nicht, den hat nur die sorgeberechtigte Mutter. Auf Bewilligung einer Begleitperson kann auch nur die sorgeberechtigte Mutter beim Verwaltungsgericht klagen. Es hilft alles nichts, nur die sorgeberechtigte Mutter kann rechtlich dafür sorgen, dass Sie auch tatsächlich Umgang bekommen.

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