Die Rechtsanwältin sprach es aus, alle nickten wohlwollend und zustimmend. Der leibliche Vater hatte gerade dem dauerhaften Verbleib „seines“ Kindes in der Pflegefamilie zugestimmt. Der 5-jährige Liam lebte dort bereits seit seinem 6. Lebensmonat. In der väterlichen Familie war er vernachlässigt und körperlich misshandelt worden. Umgänge fanden in den ersten 3 Jahren nicht, dann sehr unregelmäßig, dann wieder gar nicht statt. In seiner Begründung der Zustimmung zum Verbleib sagte er, natürlich wolle er am liebsten sein Kind zurück. Welcher Papa wünscht sich das nicht. Anschließend nickten alle lächelnd und wohlwollend und nickten der Anwältin zu, die zusammenfasste was alle dachten: „Das wäre natürlich das Beste für das Kind.“
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Lieber Herr Westerholt, da ich mir nicht sicher bin, ob die Ironie ankommt, möchte ich den Lesern sagen:
Ein Mann der nicht in der Lage ist, “seinem” Kind nur zum Geburtstag zu gratulieren und den Jungen als Säugling misshandelte, wird als die für das Kind “beste Lösung” präsentiert.
Eine Strafverfolgung fand sicherlich auch nicht statt, denn:
„Auch wenn sich die Lage schon ganz entschieden verbessert hat, gibt es immer noch Probleme in der Zusammenarbeit mit den Jugendämtern hier in Berlin. Oft erfahren Jugendämter als Erste von Vernachlässigung, sind aber nicht bereit die Informationen für eine Strafverfolgung an die Polizei weiterzugeben.“
https://www.polizei-dein-partner.de/themen/gewalt/familie/detailansicht-familie/artikel/vernachlaessigte-kinder.html?tx_ttnews%5BsViewPointer%5D=1&cHash=9c84262e30eaaf0f8eac7c0ef5f9a371
Übertragen wir den Sachverhalt in die Welt der Erwachsenen:
Der gewalttätige Ehemann stimmt der Scheidung zu. Es wäre ihm aber viel lieber, wenn seine krankenhausreif geprügelte Frau zu ihm zurück kehren würde. Die Anwältin nickt und meint: “Das wäre sicher das Beste für die Frau.”
Viele Grüße
Nicole