Frage: Das Oberlandesgericht will unseren Verbleibensantrag abweisen. Gibt es dagegen ein Rechtsmittel?
Antwort: Nein. Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Kindschaftsverfahren sind abschließend. Erst dann, wenn es einen neuen Sachverhalt (neue Vorfälle, Trennung der leiblichen Eltern, Kindeswille) gibt, kann man erneut vor das (Amts-) Gericht ziehen. In Einzelfällen kann man beim Bundesverfassungsgericht geltend machen, dass das OLG die Vorgaben des Verfassungsrechts verletzt hat. In Kindschaftsverfahren darf das Bundesverfassungsgericht sogar prüfen, ob der Sachverhalt richtig erfasst wurde. Liegt Gefahr im Verzug, kann das Bundesverfassungsgericht die Herausnahme des Kindes auch vorläufig stoppen.
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