Das Kind war drei Jahre alt und lebte seit der Geburt in der Pflegefamilie. Jetzt hatte die die leibliche Mutter die Herausnahme beantragt. Begründung: Sie habe ihre stationäre Therapie abgeschlossen, besuche aktuell 3x in der Woche eine Tagesklinik, habe 2x die Woche einen ambulanten Psychotherapietermin, beginne nächsten Monat eine Ausbildung zur Verkäuferin und lebe im Haus ihrer Eltern in einer abgeschlossenen Wohnung.
Sie fühle sich in der Lage, ihre Tochter jetzt wieder selbst zu betreuen. Der Richter überlegte. „Wie wollen Sie das denn schaffen bei den vielen Terminen, die Sie haben?“. Die leibliche Mutter streckte sich: „Da helfen mir meine Eltern. Die haben ein ganz tolles Verhältnis zu Maja“. Da erhob die Mitarbeiterin des Jugendamtes die Hand.
„Die Eltern sind beide schon über 80. Wir sehen nicht, dass das eine gute Lösung ist“. Die Verfahrensbeiständin winkte ab. „Ich habe die Eltern kennengelernt. Ganz liebe Leute. Und noch total fit. Ich wünschte, ich wäre auch noch so fit in dem Alter. Die unterstützen die Mutter ganz toll. Ich glaube, die Mutter schafft das. Sie hat ihre Tochter wirklich lieb“. Der Richter war unsicher. „Ich weiß nicht, ich weiß nicht“.
Schließlich machte die Vertreterin des 2. Anwesenden Jugendamtes, in dessen Zuständigkeit der Fall bei einem Wechsel gehen würde den Vorschlag, noch einmal die häusliche Situation bei der leiblichen Mutter zu prüfen“. Beschlossen und verkündet: Neuer Termin nach Vorlage eines ausführlichen Jugendamtsberichts zur häuslichen und erzieherischen Situation im Haushalt der leiblichen Mutter“.
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