Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage: Im Umgangsverfahren war die Verfahrensbeiständin im Termin nicht dabei. Krank. Wir als Pflegeeltern haben einem Vergleich zugestimmt, Umgang alle 4 Wochen für eine Stunde ohne Begleitung. Die Verfahrensbeiständin war entsetzt. Sie hält Begleitung für zwingend. Können wir unsere Zustimmung widerrufen?

Antwort: Nein. Nur wenn Sie die rechtliche Tragweite Ihrer Zustimmung nicht überblicken konnten, können Sie den Vergleich „anfechten“. Da Sie in Umgangsverfahren kein Beschwerderecht haben, können Sie auch keine Verfahrensfehler geltend machen. Denn ein solcher liegt hier vor. Sogar ein schwerer Fehler. Einem Umgangsvergleich muss die Verfahrensbeiständin zwingend zustimmen. Fehlt diese Zustimmung, kann sie in die Beschwerde gehen. Das OLG wird die Sache dann zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverweisen.

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