Falsch: Das Jugendamt kann uns verbieten, zum Campen nach Holland zu fahren.
Richtig: Über alltägliche Entscheidungen entscheiden Sie als Pflegeeltern selbst. Dazu gehören „Standard“ Reisen in ungefährliche Gebiete. Nur die sorgeberechtigten Eltern oder der Vormund kann das verbieten (wenn er davon weiß). Dann muss es aber auch gute Gründe für ein solches Verbot geben. Dass dann der Umgang ausfällt, reicht nicht. Das ist hinzunehmen. Das Jugendamt kann nur Empfehlungen geben. Bei besonderen Reisen (gefährlich, besondere Einreisebestimmungen, Quarantänevorgaben) MÜSSEN die sorgeberechtigten Eltern oder der Vormund vorher zustimmen. Das gilt bei Reise nach Holland aber nicht. Es ist aber zu empfehlen, die Berechtigung, mit dem Kind reisen zu dürfen, irgendwie nachzuweisen (Vollmacht, Pflegeelternausweis, Erlaubnisschreiben vom Vormund generell für Reisen).
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Guten Tag,
Unsere beiden Enkelkinder wurden dieses Jahr vom Jugendamt in Obhut genommen und leben nun seit einem halben Jahr, mit unserem Sohn, der Vater des jüngsten Kindes (4) bei uns. Der Große (6) wurde von der Kindesmutter mit in die Beziehung gebracht und war 1 Jahr alt als mein Sohn und die Kindesmutter zusammen gekommen sind. Wir haben für beide Kinder eine “Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge” die ohne Einschränkungen ist. Ebenfalls haben wir für beide Kinder einen Pflegeausweis. Mein Sohn teilt sich das Sorgerecht mit der Kindesmutter. Diese interessiert sich in keinster Weise für die Kinder. Sie ist psychisch erkrankt und hat seit Monaten keinen Kontakt mehr zu den Kindern und fragt auch nicht nach den Beiden. Nun ist es so das wir, lange bevor die Kinder zu uns kamen, einen Urlaub über Weihnachten und Silvester in Kroatien geplant hatten. Ende nächster Woche soll es los gehen. Mit dem JA sprachen wir vor 3 Monaten über die Reise und man sagte uns das dass überhaupt kein Problem darstelle und wünschte uns “Viel Spaß”. Man erwähnte dann noch das es vielleicht sinnvoll sei von der Kindesmutter bzgl der Reise eine Vollmacht ausstellen zu lassen, dieses aber nicht zwingend notwendig sei. Wir haben keinen Kontakt mehr zur Kindesmutter und es wurde uns auch vom JA nahegelegt kennen Kontakt mit der Mutter zu haben da alles was die Kinder anbelangt über das JA laufen solle. Wir wissen das die Kindesmutter heute einen Termin beim JA hat. Bisher hat sie nur einen einzigen Termin wahr genommen und etliche Termine abgesagt.
Für den Fall dass sie doch erscheint und dann den Urlaub verbieten möchte bzw die Vollmacht zur elterlichen Sorge diesbezüglich zurück ziehen möchte, welche Möglichkeiten haben wir dann? Soweit wir uns erkundigt haben würde das bzgl unseres leiblichen Enkels kein Problem darstellen, aber was ist mit unserem anderen Enkel? Muss das JA dann einen Eilantrag bei Gericht stellen? Müssen wir tätig werden? Wir werden da leider vom JA ziemlich alleine gelassen und wissen in keinster Weise aufgeklärt welche Rechte und Pflichten wir haben.
Es ist gerade keine schöne Situation gerade in der Vorweihnachtszeit kurz vor unserem Urlaub solch einem Stress ausgesetzt zu sein. Wir haben auch noch unseren jüngsten Sohn (17) zuhause wohnen und er freut sich natürlich genauso wie wir und auch die beiden Kleinen sehr auf unseren Urlaub. Wir möchten den Urlaub auf keinen Fall absagen da wir, seit die Kinder bei uns sind unser komplettes Leben umgekrempelt haben und gerade unser jüngster Sohn deshalb auch ziemlich zurück stecken musste. Andererseits möchten wir auch auf keinen Fall ohne den Großen fahren zumal er dann zu allem was er schon erlebt hat auch noch in eine fremde Pflefamilie für die Zeit unseres Urlaubes müsste da es ansonsten keine andere Betreuungsmöglichkeit gäbe. Alleine die Vorstellung daran zerreißt und das Herz.
Es wäre nett wenn Sie uns diesbezüglich weiter helfen könnten und uns erklären könnten wie wir am besten weiter vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen