Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Falsch: Das Jugendamt kann uns verbieten, zum Campen nach Holland zu fahren.

Richtig: Über alltägliche Entscheidungen entscheiden Sie als Pflegeeltern selbst. Dazu gehören „Standard“ Reisen in ungefährliche Gebiete. Nur die sorgeberechtigten Eltern oder der Vormund kann das verbieten (wenn er davon weiß). Dann muss es aber auch gute Gründe für ein solches Verbot geben. Dass dann der Umgang ausfällt, reicht nicht. Das ist hinzunehmen. Das Jugendamt kann nur Empfehlungen geben. Bei besonderen Reisen (gefährlich, besondere Einreisebestimmungen, Quarantänevorgaben) MÜSSEN die sorgeberechtigten Eltern oder der Vormund vorher zustimmen. Das gilt bei Reise nach Holland aber nicht. Es ist aber zu empfehlen, die Berechtigung, mit dem Kind reisen zu dürfen, irgendwie nachzuweisen (Vollmacht, Pflegeelternausweis, Erlaubnisschreiben vom Vormund generell für Reisen).

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