Frage:
Unser Pflegesohn wohnt seit 3 1/2 Jahren bei uns. Nun gibt es einen Gerichtstermin. Der Vater will das Kind oder mehr Umgang. Wir wurden zum Termin geladen. Sollten wir uns einen rechtlichen Beistand nehmen?
Antwort:
ich rate immer dazu, sich als Pflegeeltern an solchen Gerichtsverfahren aktiv zu beteiligen. Schließlich geht es um Ihr Kind. Entscheidungen, die dort gefällt werden (mehr Umgang, Rückübertragung Sorge) sind oft später nicht mehr rückgängig zu machen. Zudem werden die Bedürfnisse des Kindes und der Pflegeeltern immer mehr geachtet, wenn man dort in Fleisch und Blut tatsächlich auftritt. Rechtlicher Beistand führt zwar regelmäßig dazu, dass Jugendamt und Verfahrensbeistand „sauer” sind, aber nur, weil sie Angst haben.
Ein Anwalt hilft, richtige Anträge zu stellen, zu kontern oder eigene Rechte geltend zu machen. Z.B. zu verhindern, dass Sie das Kind sonstwo hinbringen müssen, dass Teile der Sorge rückübertragen werden oder dass den leiblichen Eltern Hoffnungen gemacht werden. Zudem bekommt der Anwalt Akteneinsicht. Hier erfahren Pflegeeltern oft Dinge, die sie schon längst hätten wissen müssen (alte Gutachten, Jugendamt-Berichte).
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Im Ergebnis würde ich in Ihrer Situation sehr für rechtlichen Beistand werben. Hier geht es schließlich um viel. Um einen eventuellen Wechsel zu den leiblichen Eltern oder um die Frage, wieviel Umgang dem Kind zugemutet wird. Gerichte haben die Tendenz die Herausnahme zu erleichtern („die armen leiblichen Eltern“) durch VIEL Umgang. Das gilt es zu verhindern, sonst geht Ihnen das Kind durch die Decke. Kosten entstehen Ihnen als Pflegeeltern “nur” für den eigenen Anwalt, alle anderen Kosten dürfen Ihnen nicht auferlegt werden.
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Guten Tag,
ist es ratsam als Pflegeeltern eine Rechtschutzversicherung zu haben die spezialisiert ist für Pflegeeltern mit allen rechtlichen Auseinandersetzungen für alle Fälle?
Mfg
Familie Herz
Das hilft im Streitfall. Wobei die meisten Versicherungen ihre Kosten, die übernommen werden deckeln. Wichtig ist, dass es wirklich ein Police für Pflegekinder ist, die familiengerichtliche Verfahren UND verwaltungsgerichtliche Verfahren abdeckt. Viele Makler kennen dabei oft die Angebote dazu der eigenen Gesellschaft nicht. Erkundigen Sie sich daher genau. Und lassen Sie die Abrechnung unbedingt Ihren Anwalt machen, der weiß oft am Besten, wie man abrechnet.