Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Unser Jugendamt besteht darauf, dass unser Kind, der inzwischen seit der Geburt seit 13 Jahren bei uns als Pflegekind lebt, persönlich am Hilfeplangespräch teilnimmt. Das wollen wir nicht. Dort trifft er seine leiblichen Eltern, die er seit Jahren nicht gesehen hat und wird verwirrt und irritiert.

Antwort:

Es ist die gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes, das Kind selbst am Hilfeplanverfahren zu beteiligen. Dessen eigene Wünsche und Vorstellungen sollen Eingang in die weitere Hilfeplanung finden. Wie das umgesetzt wird, definiert das Gesetz nicht. Sie können mit dem Jugendamt vereinbaren, dass das Kind außerhalb des Termins befragt wird oder der- oder diejenige vom Jugendamt, dem/der es am meisten vertraut das Kind befragt. In der Regel lassen sich im Gespräch immer Alternativen finden. Die Teilnahme am Gespräch der Erwachsenen überfordert Kinder regelmäßig. Um das Kind am Hilfeplanverfahren zu beteiligen ist das auch nicht nötig. Sprechen Sie mit dem Jugendamt. Ausschließen können Sie die Beteiligung nicht, Sie können aber Mittel und Wege finden, diese kindgerecht zu gestalten.

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