Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Vormundschaft ist die umfassende rechtliche Vertretung von minderjährigen, Betreuung die von volljährigen Menschen. Für seine eigene (Pflege-) Kinder, die nach Volljährigkeit rechtlich nicht für sich alleine sorgen können, sollte man sich rechtzeitig um eine Betreuung kümmern.

Als Betreuer kommen dabei in erster Linie die sozialen (Pflege-) Eltern selbst in Betracht.  Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung. So ist geregelt, dass ein Betreuer nur bestellt wird, wenn dies erforderlich ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste verlässlich helfen oder es eine Vorsorgevollmacht gibt. Der Betreuer muss sich regelmäßig persönlich treffen. Den Wünschen der betreuten Person ist zu entsprechen. Bei der Auswahl des Betreuers ist grundsätzlich der Wunsch der zu betreuenden Person zu berücksichtigen. Ein von der betreuten Person selbst genutzter Wohnraum darf nur dann aufgegeben werden, wenn dies dem Willen der betreuten Person entspricht.

Auch das Vormundschaftsrecht erfuhr zum 1. Januar 2023 eine umfassende Modernisierung. Hier werden vor allem die Rechte der Pflegepersonen, bei denen ein Mündel aufwächst, gestärkt.

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