Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Die leibliche Mutter unseres Pflegekindes ist wieder schwanger. Sie hatte zu ihrer Ärztin gesagt, sie möchte gerne, dass das Kind bei uns aufwächst. Jetzt möchte sie aber unbedingt in eine Mutter /Kind Einrichtung. Das Jugendamt ist sehr dagegen.  Welche Chancen haben wir vor Gericht, dass das Kind gleich zu uns kommt?

Antwort:

Sie sollten sich gut überlegen, ein 2. leibliches Kind der leiblichen Eltern Ihres (Pflege-) Kindes aufzunehmen. Da entsteht oft eine schwierig zu handelnde Geschwisterdynamik, Ihr 1. Kind wird mit seiner „Herkunft“ täglich konfrontiert, es wird laufend irritiert und verunsichert. Dadurch kann es auch bei normalen Eltern-Kind Konflikten problematisch werden. Die leiblichen Eltern konzentrieren sich zudem durch das 2. Kind in Ihrer Familie sehr auf Sie. Das ist alles nicht gut. Ich bin immer sehr für eine getrennte Unterbringung von Geschwistern. Ansonsten können Sie nur dem JA und dem Gericht mitteilen, dass Sie das Kind aufnehmen wollen. Diese entscheiden dann. Ansonsten haben Sie keine Beteiligungsmöglichkeit.

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