BAföG. Pflegekinder sind verpflichtet, alle berechtigten sonstigen Sozialleistungen zu beanspruchen. Dazu zählt auch das BAföG. Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des leiblichen Elternhauses notwendig ist. Das sehen die zuständigen Behörden höchst unterschiedlich. Mal wird BAföG für Pflegekinder bewilligt, mal nicht. In jedem Fall kann das Jugendamt verlangen, dass man ab Klasse 10 einen Antrag stellt. Das sollte man dann auch tun. Wird BAföG bewilligt, wird es in voller Höhe vom Jugendamt einbehalten. Die Höhe hängt von der Schulform und der individuellen Lebenssituation ab. Wer beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, bekommt mehr BAföG. Außerdem wird berücksichtigt, wenn der oder die Antragsstellende eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom leiblichen oder sozialen Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen. So erhalten 262 Euro monatlich Schülerinnen und Schüler, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, wenn sie bei ihren leiblichen oder sozialen Eltern wohnen. 632 Euro gibt es, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen können. 474 Euro monatlich erhalten junge Erwachsene, die eine Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen und bei ihren leiblichen oder sozialen Eltern wohnen. Bei einer eigenen Wohnung gibt es in diesem Fall sogar 736 Euro.
Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss. Es muss also, ähnlich wie ein Stipendium, nicht zurückgezahlt werden!


Guten Morgen,
ich benötige hierzu bitte noch weitere Auskünfte.
Wir haben ebenfalls eine Aufforderung für unsere Pflegetochter zur Antragstellung erhalten.
Sie schreiben eine Zahlung vn BAföG wird je nach Lebenssituation geleistet und geht direkt ans Jugendamt. Dieses BAföG muss nach ihrer Ausführung nicht zurückgezahlt werden. An vielen anderen Stellen steht lediglich „grundsätzlich“ muss das nicht zurückgezahlt werden. Was sind denn die Parameter für „grundsätzlich“? Und unter welchen Umständen, denn dann doch?
Die Pflegekinder sind durch §94 allerdings ohnehin schon mit einer zukünftigen Rückzahlung betroffen. Und wenn sich das Kind für ein Studium entscheidet – wird dieses BAföG „grundsätzlich“ als Minderung zum Beispiel oder doch als zusätzliche Rückzahlungen angerechnet?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo, Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Nur beim Besuch von Höheren Fachschulen oder Akademien ist eine Rückzahlung möglich.
Der bewilligte Bafögbetrag wurde dem Amt bezahlt, das Pflegegeld bezahlt.
Hat das Kind nun kein Anrecht darauf?
Sie bekommen entweder BAFÖG oder Pflegegeld. Normalerweise wird es vom JA einbehalten.
Wir sollen auch den Antrag stellen für Pflegekind aber gleichzeitig sagt die vom Jugendamt die Nachhilfestunden würden nicht mehr im vollen Umfang gezahlt und mein Pflegekind
müsse ja nicht nach der Realschule das Fach Abitur machen es könne ja arbeiten gehen mein Pflegekind hat 35a
Wie verhält sich das?
Ich habe eine Frage: ich bin Pflegemutter und Vormund. Das Bafögamt lehnt ab, da das Kind bei der Herkunftsmutter zur Schule gehen könnte, aber das Kind lebt doch beim gesetzlichen Vormund mit Einverständnis des JA.
Kinder, die nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern wohnen können, erhalten Schülerbafög in Höhe von € 666,00 monatlich. Viele Bafög-Ämter versuchen sich mit dem Hinweis auf die Wohnmöglichkeit bei den leiblichen Eltern herauszureden. Damit dringen sie aber bei Gericht regelmäßig nicht durch.
Hallo, bin Ende Februar 2025 von der Kreisverwaltung angeschrieben worden, dass mir noch für dreieinhalb Monate Bafög (als Schüler damals) zustehen würde. Ich habe einer Tabelle aus Wikipedia entnehmen können, dass der Regelsatz 504 € war, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnte. Ich habe damals bei Pflegeeltern gelebt und frage mich nun, ob die Pflegeeltern wie leibliche Eltern zu sehen sind, und daher für mich „nur“ 231 €/Monat zustehen würden. Wie verhält es sich, wenn man bei Pflegeeltern lebte?
Freue mich auf eine Antwort
Hallo ich habe als Pflegekind mal eine Frage. Ich bin 21 Jahre alt und mache eine schulische Ausbildung zur Erzieherin und erhalte seit Anfang der Ausbildung (August 2024) Aufstiegsbafög von der NBank. Meine Eltern haben jedoch in der selben Zeit noch Pflegekindergeld vom Jugendamt erhalten und nun sagt das Jugendamt, dass ich das Geld, was ich von der NBank erhalten habe, an die hätte zahlen müssen. Das habe ich bis vor kurzem nicht gewusst und jetzt muss ich wahrscheinlich eine Summe in Höhe von 10.000€ an das Jugendamt zahlen. Haben die ein Anspruch auf das Geld? Es dient ja eigentlich zur meiner beruflichen Weiterbildung und ich bekomme es unabhängig vom Einkommen meiner Eltern, darunter zählt ja auch das Pflegekindergeld.