Das Pflegekind wurde vor zwei Monaten herausgenommen. Es gab eine Anzeige aus der Nachbarschaft aus der sich ergab, dass die Pflegeeltern mit der Erziehung überfordert seien. Es lebte nun in einer Einrichtung. Seitdem stritten sich die Pflegeeltern mit dem Jugendamt und dem Gericht über den Verbleib, den Umgang und die Frage, ob und welche Auskünfte die sozialen (Pflege-) Eltern bekommen. Das Jugendamt stellte auf stur. Das Kind müsse sich an die neue Umgebung gewöhnen, bei Umgängen mit den ehemaligen Pflegeeltern würden Loyalitätskonflikte entstehen, das Kind frage nicht nach Kontakten. Außerdem müsse man jetzt erst einmal schauen, ob und wie der Kontakt zu den leiblichen Eltern, die sich seit der Geburt nicht gemeldet haben, aufgebaut werden könne. Die Verfahrensbeiständin stimmte dem zu. Das Kind habe zwar sein ganzes bisheriges Leben bei den Pflegeeltern verbracht, eine Rückkehr sei aber nach zwei Monaten ausgeschlossen. Auch wenn diese Frage noch gutachterlich geprüft werde. Dem Kind müsse jetzt die Chance gegeben, ein neues Leben anzufangen, dabei würden Umgänge das Kind zu sehr irritieren.
Das Gericht sagte nichts. Dann meldete sich die Bezugsbetreuerin aus der Einrichtung. Das Kind habe sich dort bereits gut eingelebt, es habe dort neue Freunde gefunden, es lebe richtig auf und habe schon enorme Fortschritte im Sozialverhalten und kognitiv gemacht. Umgänge halte sie für kindeswohlgefährdend.
Da platze dem Richter der Kragen. Wenn er sich vorstelle, dass man ihm sein Kind völlig überraschend wegnehme und in eine Einrichtung gebe und ließe dann noch nicht einmal Umgänge mit ihm zu, würde ihm schlecht werden. Er könne die Argumentation überhaupt nicht verstehen. Es handele ich schließlich um die Eltern für das Kind. Auch wenn es nicht die leiblichen Eltern sind. Eine andere Mama und einen anderen Papa habe es nicht. Das Kind müsse durch die Herausnahme und Trennung von seinen Eltern völlig verstört sein. In einer solchen Situation dem Kind noch nicht einmal persönlichen Kontakt zu seinen Eltern zu erlauben, halte er für hochgradig kindeswohlgefährdend. Das würde er auch nicht zulassen. Wenn das Jugendamt nicht sofort Umgänge einrichte, würde er diese anordnen. Zusammen mit einem Umgangspfleger, damit die Umgänge auch wirklich stattfinden. Punkt. Ende der Verhandlung.
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