Frage:
Können wir verlangen, dass die Verfahrensbeiständin in unserem Verbleibensverfahren entlassen wird? Die weigert sich mit uns zu sprechen, obwohl das Kind seit sieben Jahren bei uns lebt. Sie sagt es reiche, wenn Sie mit den sorgeberechtigten leiblichen Eltern spreche.
Antwort:
Eine Verfahrensbeiständin muss sich von den Lebensumständen des Kindes ein Bild machen. Dazu gehört natürlich auch das Gespräch mit den sozialen (Pflege-) Eltern. Unterlässt sie das, erbringt sie ihre Leistung mangelhaft und Sie können beantragen, dass sie entlassen wird. Das Gericht ist verpflichtet, über diesen Antrag mit Beschluss zu entscheiden. Sie können dagegen aber nicht in die Beschwerde gehen. Erst im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens des Gesamtverfahrens kann dieses bemängelt werden. Das Oberlandesgericht kann dann aufgrund mangelhafter Interessenvertretung des Kindes das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverweisen.
Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema!
Neueste Kommentare