Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Falsch:

Das Jugendamt bestimmt den Umgang.

Richtig:

Der Umgang wird durch den Sorgeberechtigten (Vormund oder leibliche Eltern( bestimmt. Das Jugendamt kann nur beraten und vermitteln. Das Umgangsbestimmungsrecht kann dem Jugendamt übertragen werden, dann wird dort der Umgang festgelegt,. Aber auch nur dann.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema!

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