Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Als „symbiotische Beziehung“ beschrieb das Jugendamt die Beziehung zwischen Kind und Pflegevater.
Ein Pflegevater dürfe einihm für Geld anvertrautes Kind nicht wie ein eigenes Kind behandeln, das sei
ein Verstoß gegen den Auftrag des Jugendamtes. Er mache sich dadurch abhängig vom Kind und verliere
dadurch die Interessen des Kindes aus dem Blick.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema!

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