Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Der Amtsvormund und das Jugendamt hatten die drei Pflegekinder (3, 11 und 14 Jahre) in Obhut genommen. Die leibliche Tochter der Pflegemutter wurde wegen Tierquälerei verdächtigt, da sah man das Kindeswohl in Gefahr. Nach einem halben Jahr, mehreren Terminen beim Amtsgericht und einer 6-stündigen Verhandlung beim Oberlandesgericht kamen die Kinder (endlich) zurück. Der Verdacht auf Tierquälerei war längst aus der Welt, alle drei Kinder haben durchgehend die Rückkehr nach Hause verlangt. Alles war gut. Das Jugendamt hatte aber die Vollzeitpflege gleich nach der Inobhutnahme beendet.

Jetzt, nach der Rückkehr, weigerte sich der Vormund, einen neuen Antrag zu stellen. Begründung: Die Pflegemutter arbeite nicht vertrauensvoll mit dem Jugendamt zusammen, sie sei ungeeignet. Außerdem könne man ja Bürgergeld beantragen. Es folgte der Antrag der Pflegemutter auf Übertragung der Vormundschaft auf sie. Dem gab das Amtsgericht sofort, ohne mündliche Anhörung statt. Vormund und Jugendamt gingen in die Beschwerde.

Nun saßen wieder alle zusammen beim OLG. Frage der Vorsitzenden Richterin an das Jugendamt: Warum stelle denn der Vormund keinen Antrag auf Vollzeitpflege? Von irgendwas müssen die Kinder doch leben? Antwort Jugendamt: Es bestehe der Verdacht der Tierquälerei durch die leibliche Tochter. Frage des OLG: Das habe man doch schon vor über einem Jahr diskutiert und als erledigt betrachtet. Antwort Jugendamt: Das sehe man anders. Frage OLG: Es gäbe aber doch eine vom OLG abgesegnete Verbleibensanordnung für alle drei Kinder. Antwort Jugendamt: Wir sehen das anders als das Gericht. Wenn die Pflegemutter kein Vertrauen zum Jugendamt habe, sei sie ungeeignet.

Ergebnis: Die Vormundschaft wurde auf die Pflegemutter übertragen. Die Richter/innen des OLGs wünschten ihr außerdem viel Glück bei ihrem Vollzeitpflegeantrag – der jawohl überfällig sei.

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