Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Jugendamt hatte die Inobhutnahme des Pflegekindes für den nächsten Montag angekündigt. Man sah das Kindeswohl wegen einem verdreckten Haushalt, viel zu vieler Haustiere und einer Meldung aus der Schule, eines der Kinder habe oft kein Frühstück dabei, gefährdet. Die Pflegeeltern stellten sofort einen Antrag auf Verbleib und einen Eilantrag Verbleib mit die Ziel, den Verbleib wenigstens bis zum Verhandlungstermin beim Gericht anzuordnen. Die zuständige Richterin setzte einen Termin in zwei Wochen fest und flog in den Urlaub. Auf Nachfrage teilte die Geschäftsstelle mit, die Richterin habe extra keinen Eilbeschluss gemacht. Die Rechtslage sei schließlich eindeutig. Der Sorgeberechtigte könne die Herausgabe verlangen, die Pflegeeltern müssten dem folgen. Alles weitere könne man im Termin besprechen.

Hä? Der Vertretungsrichter rief beim Jugendamt an. Dort wurde bestätigt, das das Kind am Montag herausgeholt und in eine Übergangspflegefamilie gebracht werden. Der Anwalt der Pflegeeltern wurde hektisch. Mehrere Telefonate, endlich der Beschluss durch den Vertretungsrichter: Verbleib bis auf Weiteres. Anruf Jugendamt beim Anwalt der Pflegeeltern. Da es ja nun einen Beschluss gebe, würde das Kind natürlich nicht abgeholt werden. Nun könne man ja alles in Ruhe im Termin besprechen. P.S. Man habe sich auch gewundert, dass die Richterin keinen Beschluss gemacht habe. Aber nun sei ja alles gut. Hä?