Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Kann ich selbst entscheiden, ob mein Pflegekind geimpft wird, oder nicht?

Antwort:

Die Entscheidung, ein Kind zu impfen oder ausdrücklich nicht zu impfen, ist eine Entscheidung von besonderer Bedeutung. Sie ist immer von den Sorgeberechtigten (sorgeberechtigte Eltern oder Vormund) zu treffen. Haben Sie „nur“ die Alltagssorge, sind also kein Vormund für das Kind,  brauchen Sie die ausdrückliche Zustimmung der Berechtigten. Und zwar für jede Art von Impfung und auch dann, wenn Sie von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen nicht durchführen wollen. Eine Vollmacht reicht nur aus, wenn diese ausdrücklich auch besondere Sorgerechtsentscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge umfasst. Sind Sie mit der Entscheidung des Vormunds oder der sorgeberechtigten leiblichen Eltern nicht einverstanden, können Sie das Familiengericht anrufen.

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