Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Falsch:

Über Gerichtsverfahren, mein Pflegekind betreffend, werde ich informiert.

Richtig:

Nur als Vormund werden Sie informiert. Als „normale“ Pflegeeltern nicht. Das Gericht muss Sie in Umgangs- oder Sorgeverfahren zwar eigentlich zumindest anhören, das wird aber gerne mal vergessen. Sie müssen die Ohren offen halten (beim Umgang, im Hilfeplangespräch, beim Besuch des Vormunds) und sofort tätig werden, wenn sie erfahren, dass ein Verfahren läuft oder konkret angestrebt wird. Dann kann die formale Beteiligung mit allen Rechten und Pflichten beantragt werden. Ab da sitzen Sie dann gleichberechtigt mit am Tisch der Erwachsenen, wenn über ihr Kind gesprochen , gestritten und verhandelt wird.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema!

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