Das sagte die Familienrichterin auf die Frage, ob man als Pflegeeltern am Sorgerechtsverfahren beteiligt wird. Oder, das sagte das Jugendamt auf die Frage, ob man sich als Pflegeeltern nicht auch per Anwalt im Sorgerechts- oder Umgangsverfahren der leiblichen Eltern einbringen sollte. „Machen Sie sich keine Sorgen“. Wir regeln das schon. Ihre Anwesenheit bringt nur Unruhe rein.
Die leiblichen Eltern wollen das nicht so gerne. Wir sind auf Ihrer Seite. Wir haben doch alle das Kindeswohl im Blick. Wir informieren Sie. Da wird nichts passieren. Die Richterin hat sehr das Kind im Blick. „Machen Sie sich keine Sorgen“. Oder anders ausgedrückt „Bleiben Sie bloß weg. Um Gottes Willen keinen Anwalt. Wir wissen am Besten, was zu tun ist“. Als Pflegeltern sollte man sich genau überlegen, ob man diesem Ratschlag folgt. Ob Jugendamt oder Richterin wirklich „alles im Griff haben“ ist nie sicher. So ein Gerichtsverfahren hat seine ganz eigene Dynamik.
Außerdem: Pflegeeltern sind volljährig und klug. Die brauchen niemand, der sich ihre „Sorgen“ macht. Das können sie selbst, allein und direkt an der Quelle auch selbst.
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Ich möchte mich dem anschließen.
Lassen Sie sich nicht entmündigen. Wer tatsächlich “auf Augenhöhe arbeiten möchte”, sollte nicht “den Hut aufhaben”.
Im Studium der sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik kommt weder das Pflegekinderwesen noch Trauma oder FASD vor. Oft haben soziale Eltern sehr viel mehr fundiertes Wissen als die sogenannten Fachkräfte mit ihrem “Schauspielunterricht”. (Bin selbst Sozialpädagogin.)
Richter und Richterinnen verwechseln Pflegekinder nur allzu oft mit Scheidungskindern ohne jegliche Gewalterfahrung.
Vernachlässigung aufgrund von Überforderung ist aber auch eine Form von Gewalt. Kinder werden zu 99% aufgrund von Gewalterfahrung zu Pflegekindern. Wenn Ihnen also jemand erzählt, die Eltern waren “nur ein bisschen überfordert”, sollten Sie hellhörig werden. Die Bezeichnung “ruhiges Kind” ist im Pflegekinderwesen häufig mit “Säuglingsdepression” zu übersetzen und bedeutet, dass das Kind aufgegeben hat – weil eh keiner kam.
Bei Erwachsenen nennt man das unterlassene Hilfeleistung und es wird bestraft. Der Besitzer oder die Besitzerin des Umgangsrechtes an einem Minderjährigen aber hat so lange Zugriff, bis eine Kindeswohlgefährdung vom Opfer (!) bewiesen wurde.
Warum werden Kinder noch mal in Pflegefamilien untergebracht?
Ich kann gar nicht ausdrücken, wie sehr mich diese Form der sozialen Arbeit und Rechtsprechung inzwischen anwidert.
Lieber Herr Westerholt,
ich wünsche Ihnen für Ihre Arbeit Gottes reichen Segen und eine schöne Adventszeit.