Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

welches Amtsgericht ist für einen Verbleibensantrag zuständig?

Antwort:

Für alle Kindschaftsverfahren (Verbleib, Sorge, Herausnahme) ist immer das Amtsgericht am Lebensmittelpunkt des Kindes zuständig. Also immer da, wo Sie als Pflegefamilie wohnen. Es gibt nur Sonderfälle kurz nach der Herausnahme oder wenn schon irgendwo ein Verfahren läuft. In Zukunft soll es Gerichten ermöglicht werden, örtliche Zuständigkeiten in solchen Verfahren anders zu verteilen. Das ist aber noch Zukunftsmusik.

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