Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Falsch:

Der Anwalt darf am Hilfeplangespräch nicht teilnehmen.

Richtig:

Das Jugendamt bestimmt, wer beim Hilfeplangespräch dabei ist. Ein Anwalt kann (aus fachlichen Gründen) abgelehnt werden. Das gilt nicht für einen „Beistand“. Der ist quasi das 2. Gesicht ohne eigene Kompetenz. Was der Beistand sagt, gilt als Aussage desjenigen, dem beigestanden wird. Der darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Ein Anwalt hat seine eigene (Vertretungs-) Kompetenz, der ist kein „Beistand“ in diesem Sinne.

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