Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt für das Jahr 2025, die monatlichen Pauschalbeträge für Pflegeeltern in der Vollzeitpflege für Kinder und Jugendlichen zu erhöhen.
Außerdem sollte der Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung und zur privaten Altersversorgung angepasst werden. In seinen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen setzt sich der Deutsche Verein dafür ein, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwandes sowie die Kosten für Pflege und Erziehung des Kindes oder des Jugendlichen zu steigern.
Mit seinen Empfehlungen reagiert der Deutsche Verein auf die entsprechende Entwicklung der Verbraucherpreise. „Mit unseren regelmäßigen Empfehlungen zur Vollzeitpflege werden wir der Steigerung der Verbraucherpreise gerecht und unterstützen die Entwicklung und den Ausbau dieses wichtigen Angebots der Kinder- und Jugendhilfe“, betont Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins.
Die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden übernehmen in der Regel die Empfehlungen des Deutschen Vereins.
Es gelten danach folgende neue Empfehlungen vom Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.:
0-6 Jahre € 748,00 (Sachaufwand) + € 430,00 (Erziehungsbeitrag)
6-12 Jahre € 884 (Sachaufwand) + € 430,00 (Erziehungsbeitrag)
12-18 Jahre € 1050,00 (Sachaufwand) + € 430,00 (Erziehungsbeitrag)
Erstattung von Beiträge für …
eine private Unfallversicherung: € 191,99 jährlich pro Kind und Pflegeperson
eine privaten Altersversorgung: € 50,10 jährlich pro Kind und Pflegeperson
Zur Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Die gesamte Empfehlung für 2025 als PDF
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