Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Der Fall war heftig. Die Kinder (6+9 Jahre alt) waren emotional vernachlässigt. Beide waren in psychotherapeutischer Behandlung, beide hatten den Pflegegrad 3. Sie lebten seit vier Jahren in der Pflegefamilie. Die leiblichen Eltern waren zurück in ihr Heimatland und hatten die Kinder einfach zurückgelassen. Seitdem gab es zu ihnen keinen Kontakt mehr. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt lief anfangs gut. Die Kinder entwickelten sich prima. Die Pflegefamilie war auch sehr erfahren. In der Familie wurden über die Jahre schon viele Pflegekinder betreut. Anfangs lebte noch ein leibliches und ein anderes Pflegekind in der Familie.

Dann beantragten die Pflegeeltern zusammen mit der Amtsvormünderin ein erhöhtes Pflegegeld. Als das abgelehnt wurde, erhob die Amtsvormünderin sogar Widerspruch und Klage – gegen ihr eigenes Jugendamt. Als dann die Pflegeeltern auch noch eine vom Jugendamt vorgeschlagene Spieltherapie ablehnten, schlug der Pflegekinderdienst zu. Inobhutnahme der Kinder. Ohne Vorwarnung. Beide Kinder wurden aus der Schule abgeholt und in eine Bereitschaftspflegefamilie gebracht. Begründung: In einem vertraulichen Gespräch mit dem Jugendamt vor vier Wochen haben beide Kinder berichtet, sie seien von der Pflegemutter mit dem Kochlöffel geschlagen worden.

Schon sieben Tage später war ein Termin beim Amtsgericht. Das Jugendamt wiederholte seine Vorwürfe und beschuldigte die Pflegeeltern die Kinder krankzumachen, um ein höheres Pflegegeld durchzusetzen. Die vorgelegte FAS Diagnose aus Walstedde würde beim Jugendamt kritisch gesehen. Außerdem habe man nun endlich die leibliche Mutter im Ausland ausfindig gemacht, auch sie sei für eine Herausnahme. Sie wolle die Kinder wieder selbst betreuen.

Die Verfahrensbeiständin war unsicher, die Amtsvormünderin legte sich heftig ins Zeug für die Pflegeeltern. Dennoch lehnte die junge Richterin am Amtsgericht den Antrag auf vorläufigen verbleib ab. Begründung: Man weiß ja nie, was an den Vorwürfen dran sei. Das Jugendamt habe Erfahrung, die würden schon wissen, was zu tun sei. Nun liegt die Sache beim Oberlandesgericht.

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