Achtung. Jugendämter und Gerichte begründen die Ungeeignetheit von Pflegeeltern zunehmend mit dem „defizitorientierten“ Blick auf das Kind. Hinweis auf FAS-Folgen, einen bestehenden Autismus Verdacht oder diagnostizierte Entwicklungsrückstände werden abgetan mit „übertrieben“, „Gefälligkeitsgutachten“ oder eben dem „defizitorientierten“ Blick auf das Kind.
Ein Amtsgericht „diagnostizierte“ sogar das Münchhausen-Syndrom, weil die Pflegemutter „vehement“ darauf verwiesen habe, das Kind habe FAS, da könne man bei bestimmten Folgen nichts machen, damit müsse man leben. Die Folgen der angeblichen Ungeeignetheit wegen des „defizitorientierten Blick“ können dramatisch sein: Inobhutnahme, Abbruch der Maßnahme, Ablehnung der Vollzeitpflege. Es wird dringend geraten, in solchen Fällen, ruhig zu bleiben und mit Jugendamt, Gericht oder anderen Beteiligten auf eine sachliche Gesprächsebene zu kommen. Manchmal hilft es, auf die (positiven) Maßnahmen und Diagnosen zu verweisen, die aktuell laufen.
Außerdem sollte man Ansprüche gegen das Jugendamt (Hochstufung der Pflegestelle, höheres Pflegegeld, Beauftragung eines freien Trägers) in einer solchen Krisensituation zurückstellen und Dienstaufsichtsbeschwerden oder Strafanzeigen erst einmal in der Schublade lassen. Bis die Gefahr vorbei ist. Denn nicht selten reagieren Jugendämter „hektisch“ und abwehrend, wenn resolute und überzeugte, aus Sicht des Jugendamtes „defizitorientierte“ (Pflege-) Eltern etwas wollen und/oder sogar fordern.
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