Mitwirkende:
Ki (Kind, 1 Jahr, lebt seit Geburt bei der Pflegemutter)
Ri (Richterin, erfahren & klug)
lV (leiblicher Vater, hat sich seit der Geburt nicht gemeldet, stellt nun Umgangsantrag)
PM (Pflegemutter, Schwester der leiblichen Mutter, lehnt Umgang ab)
RA1 (Anwalt PM, erfahren & klug)
RA2 (Anwalt lV, Fachanwalt für Architektenrecht)
VB (Verfahrensbeiständin, erfahren & klug)
JA (Mitarbeiterin Jugendamt, jung, kennt sich aus)
lM (leibliche Mutter, nicht erschienen, will, dass das Kind bei PM bleibt)
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Ri: Ich glaube, gegen begleiteten Umgang (BU) spricht nichts?
PM: Der Vater hat die Mutter geschlagen, beleidigt und vergewaltigt. Umgang geht gar nicht. Das ertrage ich nicht. Das erträgt auch die Mutter nicht.
RA2: Väter haben ein Recht auf Umgang.
VB: Es spricht hier nichts gegen Umgang.
JA: Sehe ich genauso.
RA1: Hä? Die Pflegemutter hat doch gerade gesagt, warum sie Umgang nicht erträgt. Sind Sie taub?
Ri: Hey.
(VB & JA verschränken die Arme, drehen sich weg. lV grinst.)
RA2: Die Pflegemutter ist Dienstleisterin. Pflegekinder sind immer nur auf Zeit dort.
Ri: Was hat das mit dem Fall zu tun?
PM: Dieser Mann hat sein Recht auf Umgang verwirkt.
VB: Das sind alles nur Behauptungen. Wir waren nicht dabei. Ich bin für BU.
JA: Ich auch.
RA2: Mein Mandant nimmt seine Vaterrolle ernst. Er will das Kind irgendwann zu sich holen.
RA1: Ihr Mandant glaubt doch nicht ernsthaft, dass er jemals eine Vaterrolle für das Kind einnehmen wird.
lV: Hey.
JA: Es spricht nichts gegen Umgang. Der Vater ist der Vater. Das wird er ein Leben lang sein. Er hat ein Recht darauf, sein Kind zu erleben und aufwachsen zu sehen.
(lV grinst.)
Ri: Wer die Mutter schlägt, bedroht und vergewaltigt, verliert irgendwann auch mal sein „Vaterrecht“.
Wir warten das Strafverfahren ab.
Ende der Verhandlung.
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Lieber Herr Westerholt,
ich möchte für Ihre Leser und Leserinnen die Auffassung des RA2 korrigieren:
1. Pflegeeltern sind keine Dienstleister sondern Familien.
„Dienstleistung ist ein immaterielles Gut, das entsteht, wenn ein Wirtschaftssubjekt für ein anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausübt.“ (Wikipedia)
Bei Pflegefamilien handelt es sich nicht um Wirtschaftssubjekte. Es wird keine „entgeltliche Tätigkeit“ ausgeführt.
2. Pflegeverhältnisse sind in keinster Weise immer befristet.
Laut § 33 SGB 8 Vollzeitpflege
(…) eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.(…)
Ist die gesetzlich vorgeschriebene Perspektivklärung abgeschlossen, ist das Pflegeverhältnis auf Dauer angelegt und somit nicht befristet.
Der genetische Besitz eines Kindes ist damit m.A.n. ausgeschlossen.
Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen Kraft und Gottes Segen für Ihre Tätigkeit.
Herzliche Grüße