Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Falsch:

Als Pflegeeltern haben wir das Recht, beim Gerichtstermin persönlich angehört zu werden.

Richtig:

Das Gericht muss Pflegeeltern anhören. Das kann, muss aber nicht, mündlich im Gerichtstermin sein. Die Anhörungspflicht kann auch durch die Bitte zur schriftlichen Stellungnahme, durch „Plaudern“ am Rande der Kindesanhörung oder durch persönliche Briefe der Pflegeeltern an das Gericht erfüllt werden. Darum sollte man sich mit der Anhörung nicht zufrieden geben, sondern sich unbedingt beteiligen lassen. Dann muss das Gericht die Pflegeeltern zum Termin laden, ihnen die gesamten Akten schicken und alle ihre Stellungnahmen ernst nehmen, an alle anderen im Verfahren schicken und sachlich bewerten.

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