„Der Staat darf nicht entscheiden, was gut für ein Kind ist. Das fällt in die Autonomie der Eltern. Ein Gericht darf erst entscheiden, wenn absehbar ist, dass das Kind in Gefahr ist“. Das schreibt eine langjährige Richterin am Oberlandesgericht im Interview mit dem SPIEGEL. Recht hat sie. Rechtlich sind mit „Eltern“ leibliche und soziale Eltern gemeint, praktisch akzeptiert wird das überwiegend nur für leibliche Eltern. Es gibt noch viel zu tun.
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