Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Will das Familiengericht den Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie gegen den Willen des Jugendamtes anordnen, kann es gefährlich werden. Regelmäßig kündigt das Jugendamt dann nämlich die Einstellung der Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege an. Wenn man die Pflegefamilie für ungeeignet halte, könne man kein Pflegegeld zahlen. Auch wenn das Gericht anderer Meinung sei. Das sei sonst widersprüchlich. So die Argumentation des Jugendamtes.

Gefährlich. Weil das Kind dann unversorgt und auf den GOOD WILL und die Leistungsfähigkeit der Pflegeeltern angewiesen ist. Gefährlich. Weil das Kind dann ohne Begleitung und Hilfeplanverfahren „ehrenamtlich“ versorgt wird. Gefährlich. Weil manche Familiengerichte allein in der Einstellung der Hilfe eine Kindeswohlgefährdung sehen und deshalb dann doch vom Verbleib absehen. Gefährlich. Weil es manchmal sehr lange dauern kann, bis wieder Pflegegeld gezahlt wird.

Was tun? Auch in einer solchen sehr konflikthaften Situation sollte man nicht mit dem Jugendamt brechen. Man ist auch weiterhin aufeinander angewiesen. Oft sitzt im Gericht der ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst), entscheiden tut aber der PKD (Pflegekinderfachdienst) oder die WiJu (Wirtschaftliche Jugendhilfe). Mit denen sollte man im Anschluss an die Verhandlung unbedingt sprechen. Gleichzeitig sollte man sofort, möglichst mit anwaltlicher Hilfe, einen Fortsetzungsantrag in Bezug auf die Vollzeitpflege stellen. Notfalls flankiert durch ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren.

Hilfreich ist es, die Situation direkt im Verbleibensverfahren mit anzusprechen, damit der Familienrichter Bescheid weiß. Nicht selten kann man das Jugendamt mit richterlicher Hilfe dann doch, zumindest für eine Übergangszeit überzeugen, nicht einfach mal eben die Hilfe einzustellen.