Frage:
Kann ich auch ein Pflegekind aus dem Ausland aufnehmen?
Antwort:
Grundsätzlich ja. Die Hürden für die Aufnahme eines Pflegekindes aus dem Ausland sind aber enorm hoch. Im Grund geht das nur, wenn man vorher ein höllisch kompliziertes Verfahren über das Landesjugendamt durchführt. Machbar, aber schwierig, langwierig und teuer. Auf keinen Fall sollte man das Kind im Ausland nach dem dortigen Recht als Pflegekind aufnehmen oder sich die KAFALA (international anerkannte Form der Kindesfürsorge im islamischen Raum – entspricht nicht der Adoption!) übertragen lassen, ohne vorher geklärt zu haben, ob man mit dem Kind auch nach Deutschland ausreisen darf. Dann kann es richtig kompliziert werden.
Hallo, ich möchte ein Pflegekind mit serbischen Wurzeln aufnehmen. Es hat bereits einen Vormund. Nun ist die einzige Hürde, das ich wohl nicht mit ihr außerhalb Deutschlands reisen darf wegen Ihrer „Duldung „. Gibt es irgendeinen Weg den ich gehen kann, das die kleine die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt?
Hallo, man kann einen „Reiseausweis für Auslönder“ beantragen. Ansonsten kann das Kind nach 5 Jahren (i.d.R.) einegbürgert werden.Gleichzeitig sollte man versuchen, zumindest einen serbischen Reisepass zu bekomkmen. Dazu muss das Kind einmal in Serbien offiziell registriert werden. I.d.R. am Geburtsort der Mutter.