Frage:
Darf ich mich als Pflegemutter im Kindergarten als Elternsprecherin wählen lassen?
Antwort:
Das tägliche Hin- und Her mit Schule und Kindergarten ist Alltagssorge. Dafür sind die Pflegeeltern zuständig. Also: Gespräche mit den Lehrer/innen, der Besuch des Elternabends, die Mithilfe beim Klassenfest, die Teilnahme an Klassenkonferenzen, die Diskussion über die weiterführende Schule, die Unterschrift unter das Zeugnis oder die Rückstellung ist Alltagssorge und obliegt den Pflegeeltern. Wobei es manchmal Kindergärten und Schulen gibt, vor allem konfessionell gebundene, die verlangen für das Amt des Elternsprechers das Bestehen der Vormundschaft. Naja. Wichtige Entscheidungen selbst, also welche weiterführende Schule besucht wird, ob gegen einen Schulverweis geklagt wird oder die Frage der Rückstellung vom Schulbesuch müssen dagegen die sorgeberechtigten Eltern oder der Vormund entscheiden. Darum ist es wichtig, diese umfassend, zeitnah und regelmäßig zu informieren, wenn eine solche Entscheidung ansteht. Wichtig zu wissen: Die sorgeberechtigten Eltern oder der Vormund können jede Alltagsentscheidung an sich reißen. Dann gilt die Alltagssorge nicht mehr. Wird das aber zu häufig oder aus sachfremden Gründen „ausgenutzt“, kann den leiblichen Eltern oder dem Vormund dieses Recht vom Gericht entzogen werden.


Hier muss man ins jeweilige Landes-Schulgesetz schauen! In RLP darf nur zum Elternsprecher gewählt werden, wer das komplette Sorgerecht innehat.
Lässt sich eine Person ohne Sorgerecht wählen und kommt das raus, muss die Wahl wiederholt werden und die betreffenden Person aus allen Gremien etc austreten und ihr Amt abgeben.