Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Muss ich in der Schule eigentlich sagen, dass unser Kind ein Pflegekind ist?

Antwort:

Nein. Wem Sie was über Ihr Kind erzählen, können und müssen Sie selbst entscheiden. Da Ihr Kind oder seine Geschwister, die dieselbe Schule besuchen, irgendwann davon erzählen werden, macht es Sinn, das Thema bei Gelegenheit anzusprechen – auch um Irritationen zu vermeiden, falls Jugendamt, Ärzte oder andere Stellen direkt in der Schule nachfragen oder sich die leiblichen Eltern dort melden. Allein die Tatsache, dass Ihr Kind bei Ihnen als „Pflegekind“ lebt, löst keine allgemeine Informationspflicht aus.