Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Eine Antwort auf die Frage des Gerichts an den leiblichen Vater, der die Herausnahme des 2,5 Jährigen, seit Geburt in der Pflegefamilie lebenden, verlangte.

Das Kind sei doch noch viel zu klein, um zu merken, dass er jetzt woanders lebe.

Bis zum Alter von drei/vier Jahren könne man Kinder locker aus Pflegefamilien herausnahmen, erst danach würden sie was davon mitkriegen.