Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Falsch:

Ich darf mit meinem Pflegekind nicht umziehen.

Richtig:

Im Umkreis von ca. 30 Kilometer rund um ihren bisherigen Wohnsitz und wenn Schule und soziale Kontakte im Wesentlichen beibehalten werden, dürfen Sie im Rahmen der Ihnen zustehenden Alltagssorge umziehen. Sonstige Umzüge müssen vom Sorgeberechtigten genehmigt werden. Es empfiehlt sich aber unbedingt, JEDEN Umzug vorab mit dem Jugendamt zu besprechen.