Der Wille des Kindes spielt immer eine große Rolle. Im Hilfeplanverfahren ist das Kind zu beteiligen, das Familiengericht muss jedes Kind anhören und nach seiner Meinung fragen. Wollen Jugendämter, Richter/innen oder Verfahrensbeistände eine bestimmte „Richtung“ durchsetzen, werden oft Aussagen des Kindes vorgeschoben und „verdreht“. Das Kind wolle in der Einrichtung bleiben. Das Kind habe gesagt, es wolle nicht zurück zu den Pflegeeltern. Das Kind habe gesagt, es möchte lieber bei der (leiblichen) Mama als weiter in der Pflegefamilie leben. Lassen Sie sich dadurch nicht verwirren und /oder emotional unter Druck setzen.
Der geäußerte Wille eines Kindes unterliegt klaren juristischen Prüfungskriterien. Nur wenn er nachhaltig, nachvollziehbar, in neutraler Umgebung geäußert und eine Frage beantwortet, die das Kind wirklich versteht und die Folgen überblickt, ist er zu beachten. Ansonsten ist er Ausdruck einer emotionalen Situation, die (oft) mit der Realität nichts zu tun hat. Vom Kind geäußerte Willensäußerungen sind daher mit äußerster Sorgfalt zu besprechen und dürfen niemals genutzt werden, um eigene Ziele durch emotionalen Druck durchzusetzen. Was leider immer wieder passiert oder zumindest versucht wird.


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