Das Kind wurde im Haushalt der leiblichen Eltern schwer verletzt. Es war ein „Schütteltrauma“ diagnostiziert. Was genau passiert war – keine Ahnung. Die leiblichen Eltern schwiegen.
Nach vielem Hin und Her gab es eine Gerichtsverhandlung. Die leibliche Mutter wollte regelmäßigen Umgang. Alle Beteiligten schüttelten den Kopf. Verfahrensbeistand, Jugendamt, SPZ und Frühförderin waren sich einig: Umgang geht gar nicht. Das Kind sei nach Umgängen die man natürlich versucht habe, völlig verstört gewesen. Das könne man nicht länger verantworten. Der leibliche Vater nickte. Wenn ein Umgangsausschluss besser sei für sein Kind, sei er damit einverstanden. Die leibliche Mutter war nicht einverstanden. Das sei ihr Kind, sie habe mit den Verletzungen nichts zu tun, sie bestehe auf Umgang. Ihr Anwalt rief „Recht der leiblichen Mutter auf ihr Kind“ u.ä.
Die Richterin war sich unsicher. Das Strafverfahren laufe. Es komme mindestens Körperverletzung durch Unterlassen auf beide Elternteile zu. Auch wenn sich nicht mehr beweisen lasse, wer geschüttelt habe. Schweigen im Saal. Was tun? Da ergriff die Pflegemutter das Wort. Sie könne die leibliche Mutter ja irgendwie verstehen. Es habe sie ja auch schwer getroffen. Kind weg, Ehe kaputt, Zukunft ungewiss. Sie biete an, ihr jeden Monat einen Bericht über das Kind zu schreiben und ihr ein aktuelles Foto zu schicken. Sobald das Kind so weit sei, könne man sich zusammensetzen und über Umgänge sprechen.
Die leibliche Mutter starrte sie an und brach in Tränen aus. Nach einer kurzen Unterbrechung erklärte sie auf Dauer auf Umgang zu verzichten. Ende der Verhandlung.


Neueste Kommentare