Das Kind lebte seit drei Jahren in der Pflegefamilie. Kurz vor seinem 11. Geburtstag gab es Streit. Ein Wort gab das andere, das Kind lief auf die Straße, die Pflegemutter hinterher. Schreie, Geschimpfe, Beleidigungen. In der Hektik rief die Pflegemutter beim Jugendamt an: „Was soll ich tun? Der Kerl ist außer sich.“ Man verabredete sich am Nachmittag im Amt. Zur Beruhigung schlug das Jugendamt vor, das Kind für eine Nacht in einer Wohngruppe zu „parken“. „Damit sich die Situation beruhigt.“
Am nächsten Vormittag Anruf beim Jugendamt: „Wann soll ich den kleinen Kerl abholen?“ Doch es war zu spät. Man habe im „Team“ beschlossen, das Kind nicht zurückzuführen. Man sehe ihn in der Wohngruppe besser aufgehoben. Zwei Wochen später Termin beim Amtsgericht. Das Kind fühle sich wohl, habe nicht nach seinen Pflegeeltern gefragt, eine Rückführung sei ausgeschlossen. So das Jugendamt.
Die Pflegeeltern waren verzweifelt. Sie hätten gestern den ersten Besuch gehabt. Da habe er geweint und gebeten, wieder nach Hause zu dürfen. Die Richterin schüttelte den Kopf. Sie habe das Kind persönlich angehört. Er habe bestätigt, dass es ihm dort gefalle und er bleiben wolle. Auf keinen Fall zurück zu Andrea und Jörg. Die Mitarbeiterin vom Jugendamt lehnte sich zurück, die Verfahrensbeiständin schwieg.
Vorschlag der Richterin: Sie besuchen ihn die Tage und verabschieden sich. Der Verbleibesantrag werde abgelehnt. Die Pflegeeltern gingen in Beschwerde. Das Oberlandesgericht wies sechs Wochen später die Beschwerde im Eilverfahren zurück („jetzt ist das Kind seit über acht Wochen raus, da bestehe kein Eilgrund mehr“). Es wies das Amtsgericht an, das Schicksal des Kindes im Hauptsacheverfahren mit Gutachten zu prüfen. Man könne ein Kind nach drei Jahren in einer Pflegefamilie nicht einfach so hoppla hopp aus der sozialen Familie nehmen. Dazu müsse es ein Gutachten geben. Was der Junge der Richterin gesagt habe, sei irrelevant. Die Situation war angespannt, da könne man Worte des Kindes nicht 1:1 übernehmen.
Nun läuft das Gutachten. Schauen wir mal.


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