Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die Pflegeeltern hatten beim Amtsgericht beantragt, dass die (Amts-) Vormundschaft aufgehoben und die Vormundschaft auf sie als Pflegeeltern übertragen werden sollte. Das Kind war inzwischen vier Jahre alt, lebte seit seiner Geburt in der Pflegefamilie und hatte sich prächtig entwickelt. Ein „Selbstläufer“ hatte ihr Anwalt ihnen versichert. Doch das Jugendamt stellte sich quer. Die Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern sei sehr schwierig. Diese seien kaum erreichbar, würden enorm viele Hilfen für alles Mögliche beantragen und seien insgesamt schwierige Personen. Das würden auch andere Stellen, vor allem Kindergarten und Frühförderung, bestätigen. Eine Übertragung sei kindeswohlschädlich, das Jugendamt müsse unbedingt als neutrale Instanz dabei bleiben.

Es kam zum Termin. Der Rechtspfleger war sich unsicher. Vielleicht sei es ja für das Kind besser, das Jugendamt bleibe als weitere Vertrauensperson des Kindes im Spiel. Er sah die Pflegeeltern fragend an. Da meldete sich die Amtsvormünderin zu Wort. Man überlege derzeit, das Pflegeverhältnis zu beenden und das Kind in einer anderen Pflegestelle unterzubringen, wenn die Pflegeeltern ihren Antrag auf Übertragung der Vormundschaft aufrechterhalten würden. Das war zuviel. Der Rechtspfleger war wütend. Die Vormundschaft wird auf die Pflegeeltern übertragen. Wer mit der Herausnahme des Kindes droht, um seine Interessen durchzusetzen, sei ungeeignet als Interessensvertreter des Kindes.
Ende der Verhandlung.