Die leibliche Mutter war ohne Anwalt oder Anwältin zum Gerichtstermin erschienen. Sie brauche niemanden. Sie wolle einfach nur ihr Kind zurück. Der Richter war dann sehr geduldig. Es gehe heute um den kleinen Georg. Der sei vor zehn Monaten gleich nach der Geburt in Obhut genommen worden. Damals habe sie, die leibliche Mutter, keinen festen Wohnsitz gehabt, das Kind sei mit Entzugserscheinungen zur Welt gekommen. Nun liege das Gutachten vor. Danach solle das Kind unbedingt in der Pflegefamilien bleiben. Die leibliche Mutter wurde als erziehungsunfähig eingestuft, das Kindeswohl sei bei einer Rückführung gefährdet. Der Richter schaute die leibliche Mutter an: „Was sagen Sie zu den Ausführungen des Sachverständigen?”
Die leibliche Mutter lässt sich die Frage von der Dolmetscherin übersetzen und schaut den Richter verständnislos an. Das Gutachten kenne sie nicht, sie könne kein Deutsch lesen. Okay, der Richter lässt die wesentlichen Passagen des Gutachtens von der Dolmetscherin übersetzen und vorlesen. Nach zehn Minuten springt die leibliche Mutter auf, schmeißt den Stuhl um, hält sich die Hände vor das Gesicht und (schreit) laut schluchzend, dass man ihr ihr Kind wegnehmen wolle, das sei ihr Kind, ihr Fleisch und Blut. Deutschland sei ein Nazistaat, der Kinder wegnehme, sie wolle ihr Kind jetzt sofort haben. Dann verließ sie laut die Tür knallend den Raum.
Tja, seufzte der Richter, dann werde ich jetzt einen Beschluss im schriftlichen Verfahren machen. Das Ergebnis können Sie sich ja denken.
Ende der Verhandlung.


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