Morgen ist Weihnachten. Das Fest der Liebe und der Freude. Einige Tage vorher traf man sich beim Amtsgericht. Anwesend waren neben zwei Damen vom Jugendamt, zwei Anwältinnen und einem Verfahrensbeistand noch C. und M., die Pflegeltern, B., die leibliche Mutter und J., das siebenjährige Kind.
Der Richter notierte die Namen aller Anwesenden. Dann blickte er auf und sah B. an. „So So. Sie wollen also, dass J. Heiligabend bei Ihnen ist“. B. nickte. Das sei ihr sehr wichtig. Sie würden erst Besuch von ihrem Vater, verkleidet als Weihnachtsmann bekommen und dann gemeinsam in die Kirche gehen. C. und M. schluckten. Bei Ihnen käme auch der Weihnachtsmann, der Bruder von C. Dann würden sie ebenfalls in die Kirche gehen.
„Und nun?“ Der Richter sah fragend in die Runde. Der Verfahrensbeistand verwies darauf, dass J. nun schon seit sechs Jahren in der Pflegefamilie lebe und es normal sei, dass man Heiligabend dort sei, wo man lebe. Dame 1 vom Jugendamt meinte, dass man ja auch mal eine Ausnahme machen könne. Dame 2 vom Jugendamt wies daraufhin, wie gut sich Pflegeeltern und leibliche Mutter verstünden und man sich bitte nicht streiten solle. Anwalt 1 und Anwalt 2 verdrehten die Augen. Anwalt 1: Die leibliche Mutter hat das Recht. Anwalt 2: C. und M. haben auch das Recht. Anwalt 1: Jetzt ist B. dran. Anwalt 2: Dann fragen wir eben J.
Die Stimmung stieg. Der Richter wurde zunehmend ungeduldiger. C. fragte schließlich, ob man mal kurz unterbrechen könne. Nach zehn Minuten kamen C., M. und B. zurück. „Wir haben uns geeinigt. Dieses Jahr ist J. Heiligabend in der Pflegefamilie, nächstes Jahr bei der leiblichen Mutter. In die Kirche am Heiligen Abend gehe man zusammen.
Ende der Verhandlung. Frohe Weihnachten


Neueste Kommentare