Das siebenjährige Kind lebte seit kurz nach der Geburt in der Pflegefamilie. Dabei sollte es auch bleiben, darin waren sich alle einig. Jetzt ging es um Umgang. Nach vielen Versuchen und unterschiedlichen Regelungen lief der Umgang seit zwei Jahren ganz gut. Alle sechs Wochen durfte die leibliche Mutter zwei Stunden alleine mit dem Kind verbringen. Da sie eine neue Arbeitsstelle angetreten hatte, wollte sie das Kind zukünftig am Freitag und nicht mehr, wie bisher, am Mittwoch sehen.
Ein Wunsch, der die Pflegefamilie in große Aufregung versetzte. Der Freitag sei heilig. Da unternehme man immer etwas mit der Familie. Alle haben frei, auch die Geschwister freuen sich immer sehr auf den „heiligen Freitag“. Alle nickten. Man habe Verständnis. Könne beide Seiten verstehe, die Sorgen und Nöte nachvollziehen und sehe schon, wie schwer es ist, eine vernünftige Umgangsregelung zu finden.
Am Ende der sehr langen Diskussion sahen sich alle ratlos an. Was nun. Die Richterin musste entscheiden. Umgang ab sofort immer Freitags.
Das müsse die Pflegefamilie alle sechs Wochen mittragen. Arbeit geht vor. Ende der Verhandlung.


Was kann ich tun, wenn der Vormund festlegt, dass das Pflegekind (6 Jahre, seit 4 1/2 Jahren bei uns) plötzlich für 2 Stunden, unbegleitet, in den Haushalt der KM soll.
Kind war eine Inobhutnahme und Umgänge (1 Stunde, 1mal im Monat) fanden mit mir statt, keine direkte Umgangsbegleitung. Eltern haben keine Auflagen, wie verschiedene Therapien u.s.w. erfüllt. Kind sollte bei Umgängen nicht mit anderen Kindern spielen…
Kann und sollte ich mich gegen unbegleiteten Umgang wehren?
Als unser Pflegekind erfahren hat, wie der nächste Umgang abläuft, wurde es im Kindrrgarten wieder sehr auffällig und fing wieder sehr stark mit Daumennuckeln an.
Hallo, der Vormund kann den Umgang bestimmen. Man kann aber als Pflegeeltern jederzeit das Familiengericht um Überprüfung bitten. Zuvor sollte man versuchen mit dem Jugendamt die strittigen Fragen zu klären.