Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das siebenjährige Kind lebte seit kurz nach der Geburt in der Pflegefamilie. Dabei sollte es auch bleiben, darin waren sich alle einig. Jetzt ging es um Umgang. Nach vielen Versuchen und unterschiedlichen Regelungen lief der Umgang seit zwei Jahren ganz gut. Alle sechs Wochen durfte die leibliche Mutter zwei Stunden alleine mit dem Kind verbringen. Da sie eine neue Arbeitsstelle angetreten hatte, wollte sie das Kind zukünftig am Freitag und nicht mehr, wie bisher, am Mittwoch sehen.

Ein Wunsch, der die Pflegefamilie in große Aufregung versetzte. Der Freitag sei heilig. Da unternehme man immer etwas mit der Familie. Alle haben frei, auch die Geschwister freuen sich immer sehr auf den „heiligen Freitag“. Alle nickten. Man habe Verständnis. Könne beide Seiten verstehe, die Sorgen und Nöte nachvollziehen und sehe schon, wie schwer es ist, eine vernünftige Umgangsregelung zu finden.

Am Ende der sehr langen Diskussion sahen sich alle ratlos an. Was nun. Die Richterin musste entscheiden. Umgang ab sofort immer Freitags.
Das müsse die Pflegefamilie alle sechs Wochen mittragen. Arbeit geht vor. Ende der Verhandlung.