Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Kind (11) lebte seit 7 Jahren in der Pflegefamilie. Nach einer Eskalation in der Schule mit gewalttätigen Übergriffen gegen einen Mitschüler verbrachte das Kind 3 Tage in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Als die Pflegeltern das Kind abholen wollten, wurde ihnen die Herausgabe verweigert. Das Kind komme in eine andere Pflegefamilie. Dort können man besser mit ihm umgehen. Den Eilantrag auf Verbleib lehnte das Gericht ab. Bei Kindern, die gewalttätig gegenüber anderen Kindern seien, tragen die Pflegeltern immer eine Mitschuld. Dahin könne sie ein Kind nicht zurückschicken. Zwei Wochen später gab es dann den Termin der Hauptsache. Die Pflegeltern beantragten ein Gutachten. Die Richterin lehnte ab. Zunächst müsse das vom Jugendamt eingeleitete Kinderschutzverfahren mit Diagnostik und Therapie in der Psychiatrie abgewartet werden, danach würde sie prüfen, ob ein Gutachten Sinn mache. Vier Wochen später schrieben die Pflegeeltern an das Gericht, dass bislang weder ein Termin zur Diagnostik vereinbart worden sei noch irgendjemand sagen können, wann es weitergehe. Auch der Verfahrensbeistand schaltet sich ein. Man müsse jetzt ein Gutachten in Auftrag geben, sonst würden Monate vergehen, bis es weitergehe. Als das Jugendamt dann mitteilte, dass man eine Diagnostik nun nicht mehr für nötig halte und gleich mit der Therapie starten wolle, lenkte das Gericht (endlich) ein. Bis eine Therapie überhaupt beginne, können Monate vergehen. Das sei in der Tat nicht zumutbar. Sie gab ein Gutachten in Auftrag. Schauen wir mal.